Zusatzversorgung im öffentlichen DienstArbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten auf Grund von Versorgungs-Tarifverträgen zu ihrer Rente aus der Rentenversicherung eine Zusatzrente, ebenso ihre Witwen bzw. Witwer und Waisen zu ihren Hinterbliebenenrenten. Es besteht Versicherungspflicht, i. d. R. mit alleiniger Beitragszahlung des Arbeitgebers.
Weitere Begriffe : Arbeitszwang | Steuerzeichen | Dominat |
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