Zustandsdelikt wird eine strafbare Handlung (Straftat) genannt, bei der schon durch eine einmalige rechtswidrige Handlung der von der Rechtsordnung verbotene (dauernde) Zustand herbeigeführt wird, ohne dass es weiterer Tathandlungen bedarf (z.B. bei Doppelehe mit Eingehen der 2. Ehe).
Weitere Begriffe : Enquêtekommissionen | Geistesschwäche | Veröffentlichung von Strafurteilen |
MMnews
|