ZwischenerzeugnissteuerVerbrauchsteuer, die eine Vielzahl von alkoholischen Getränken erfasst, die weder der Branntweinsteuer, der Schaumweinsteuer, noch der Biersteuer unterliegen. Es gelten im Wesentlichen die Regelungen des Schaumweinsteuerrechts entsprechend.
Weitere Begriffe : ius publicum | Beschwerderecht der Soldaten | Bestandsaufnahme |
MMnews
|