Branntweinsteuer Alkoholsteuer: bei der Auslieferung oder der Entnahme von Alkohol und einer Vielzahl von alkoholhaltigen Getränken zum Verbrauch aus einem sog. Steuerlager (z. B. Brennerei) entstehende Verbrauchsteuer. Ein weiterer Steuertatbestand ist die Herstellung von Alkohol außerhalb eines Steuerlagers. Steuerbefreiungen gelten für Lebensmittel mit einem höchstzulässigen Alkoholgehalt, Arzneimittel, Essig sowie kosmetische Mittel und andere durch Vergällung ungenießbar gemachte Produkte. Bei der Einfuhr
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