Öffentliche Meinung

ein in der rechtsstaatlichen Demokratie unentbehrliches Element, geschützt vor allem durch die Grundrechte der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit. Die öffentliche Meinung gehört zu den intermediären Kräften des Staatslebens. Sie vermittelt und akzentuiert den politischen Willen der Staatsbürger, ergänzend zu deren demokratischer Teilhabe in Form von Wahlen und Abstimmungen.

die Gesamtheit der in der Öffentlichkeit vertretenen Meinungen, wird weitgehend durch Publikationsorgane (Presse, Rundfunk, Fernsehen) geprägt. Rechtlich ist der Begriff wegen seiner Unbestimmtheit ohne Bedeutung.

Meinungsfreiheit.

Meinung, öffentliche




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