Überpari-Emission liegt vor, wenn Aktien, Geschäftsanteile einer GmbH oder Inhaberschuldverschreibungen zu einem Betrag ausgegeben werden, der über dem Nennbetrag liegt (Aufgeld). Gegensatz: Unterpari-Emission. a. Pari, Emission.
Weitere Begriffe : Promotionsrecht | Fortpflanzung, künstliche | Grundpflicht |
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