Übertragbare Krankheiten

sind durch Krankheitserreger verursachte K., die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden können. Maßnahmen zu ihrer Verhütung und Bekämpfung sieht das Infektionsschutzgesetz vor, das das frühere Bundes-Seuchengesetz abgelöst hat. S. a. Tierseuchen.

eine durch Krankheitserreger verursachte Krankheit, die unmittelbar auf den Menschen übertragen werden kann und zu deren Vorbeugung und Bekämpfung besondere Massnahmen ergriffen werden. Für ü. K.en bestehen Meldepflichten. Zur Verhütung werden öffentliche unentgeltliche Schutzimpfungen angeordnet (z.B. gegen übertragbare Kinderlähmung, Pocken), Impfpflicht. Für im Lebensmittelgewerbe tätige Personen sind Beschäftigungsverbote (z.B. bei Typhus, ansteckender Tuberkulose) festgelegt. Erlaubnispflichtig sind bestimmte Arbeiten und der Verkehr mit Krankheitserregern. Zur Bekämpfung von ü.n K.en enthält das Bundesseuchengesetz (Seuchengesetz) Vorschriften über Behandlung, Ermittlungen durch das Gesundheitsamt, Schutzmassnahmen (z.B. Absonderung im Krankenhaus) u. Massnahmen gegenüber der Allgemeinheit (z.B. Schliessung einer Badeanstalt). Auf Antrag werden Entschädigungen bei Verdienstausfällen durch seuchengesetzliche Massnahmen gewährt; ebenso bei Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen. Impfschaden. Zuwiderhandlungen gegen das Bundesseuchengesetz sind mit Strafe oder Geldbusse bedroht.




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