Absprachen im Strafprozess
Verständigung im Strafverfahren.
Gesetzlich nicht geregelte, in der Praxis aber häufige Verständigung (“deal”) im Strafprozeß zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten in oder außerhalb der Hauptverhandlung. Nach Verfassungsrecht sind solche A. unbedenklich, wenn dadurch nicht gegen die Aufklärungspflicht des Gerichts und die Grundsätze der Strafzumessung zur freien Verfügbarkeit der Verfahrensbeteiligten verstoßen wird.
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