Abzahlungsgesetz

Abzahlungsgesetz vom 16. 5. 1894. Soll den Käufer vor den aus Abzahlungskauf drohenden Gefahren schützen, die sich daraus ergeben, dass der Verkäufer im allgemeinen geneigt ist, das sich für ihn insbes. aus Vorleistung ergebende Risiko des Abzahlungskaufs durch den Käufer häufig nachteilige Abreden auszuschalten. Das A. schränkt Vertragsfreiheit ein und begrenzt zulässige Abreden. Teilzahlungsfinanzierung. In Österreich Ratengesetz für Kaufverträge über bewegliche Sachen bei Übergabe vor Kaufpreiszahlung. Ähnlich in der Schweiz mit Rücktrittsrecht für Käufer und Beschränkung der Raten.




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