Agio

(ital.), Aufgeld, ist der Betrag, um den der Ausgabekurs eines Wertpapiers den Nennwert übersteigt. Bei einer zu 250 EUR in den Handel gebrachten Aktie im Nennwert von 100 EUR beträgt das A. 150 EUR. a. Disagio, Pari.

(Aufgeld): Zivilrecht: Bei Kapitalanlagen (Erwerb von Kommanditbeteiligungen, Aktien, Genussscheinen) ist das Agio ein Betrag, der zuzüglich zur Einlage zu zahlen ist. Bei Darlehen ist das Agio die Differenz zwischen dem Nennbetrag und dem erhöhten Rückzahlungsbetrag. Gegenbegriff: Disagio.

Einkommensteuerrecht: Einkünfte aus Kapitalvermögen.

(Aufgeld) Disagio.




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