Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

AEMR: Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations) beschloss am 10.12. 1948 in einer Resolution die aus 30 Artikeln bestehende AEMR. Sie enthält einen Katalog klassischer Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte sowie soziale Grundrechte, bestimmte Verfahrensgarantien und stellt Pflichten gegenüber der Gemeinschaft auf. Als Resolution der Generalversammlung ist die AEMR nach Art.10 UN-Charta nur eine Empfehlung und von daher rechtlich nicht bindend. Teilweise wird die Meinung vertreten, dass einige der von ihr geregelten Menschenrechte völkergewohnheitsrechtlichen Charakter hätten und daher eine rechtliche Bindungswirkung erzielt würde.

(Vereinte Nationen) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (2).




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