Anfechtung eines Rechtsgeschäftes Die einem Rechtsgeschäft zugrunde liegende Willenserklärung kann fehlerhaft sein und daher die Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäftes begründen. Anfechtungsgründe sind insbes. Irrtum (§ 119 ff, BGB), Täuschung und Drohung (§§123, 124 BGB). Durch die Anfechtungserklärung wird das Rechtsgeschäft wirkungslos. a. Testamentsanfechtung.
Weitere Begriffe : Prämienreserve | Kindeswille | Haftung für Kinder |
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