Annexkompetenz ist die Ausdehnung einer ausdrücklich zugeteilten Zuständigkeit (Kompetenz) in die mit diesem Gebiet in notwendigem Zusammenhang stehenden Annexe. Die A. ist ein Fall ungeschriebener Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs. Sie ist im Rechtsstaat selten.
Weitere Begriffe : Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen | Tatmehrheit | Einkaufskommission |
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