Anspruchsgrundlage

ist der Rechtssatz, der einem Tatbestand als Rechtsfolge einen Anspruch zuweist (z.B. bei Eigentum des einen, Besitz des anderen und Fehlen eines Besitzrechts des Besitzers A. auf Herausgabe nach § 985 BGB). Lit.: Medicus, D., Grundwissen zum bürgerlichen Recht, 7. A. 2006; Schellhammer, K., Familienrecht nach Anspruchsgrundlagen, 4. A. 2006




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