Antinomie (griech.), im Gesetz enthaltener Widerspruch; liegt vor, wenn verschiedene gesetzliche Bestimmungen sich im Anwendungsbereich überschneiden oder einander im Grundgedanken widersprechen, so dass die Rechtssprechung im Wege der Güterabwägung Abgrenzung und Klarstellung vornehmen muss. A. z. B. bei Überschneidung des Grundrechtes auf Schutz der Intimsphäre ( allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG) und des Grundrechtes der Presse- und Informationsfreiheit (Art. 5 GG).
Weitere Begriffe : Bargeld | Selbständige Anordnung von Maßregeln | Anonyme Werke |
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