Anzeige

Mitteilung eines rechtlich erheblichen Vorgangs oder Zustands (z.B. Abtretung einer Forderung). Vgl. auch Strafanzeige.

ist Mitteilung eines Vorganges, z. B. a) der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der Abtretung einer Forderung, b) Annonce, Inserat = nicht von der Schriftleitung, sondern vom Auftraggeber ausgehende Bekanntmachung, c) Mitteilung des Arztes an Gesundheitsbehörde von einer meldepflichtigen Krankheit, Strafanzeige.

ist die Mitteilung eines rechtlich erheblichen Vorgangs oder Zustands (z.B. §409 BGB A. der Abtretung der Forderung). Im Strafverfahrensrecht ist A. (einer Straftat) die Mitteilung des Verdachts einer strafbaren Handlung. Sie kann bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidiensts und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden (§158 I StPO). Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine A. von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie den Sachverhalt zu erforschen. Eine A. an eine Behörde ist auch im Verwaltungsrecht vielfach vorgeschrieben. Lit.: Jobst-Wagner, G., Anzeige und Anzeigeverfahren in der Verwaltungsrechtsordnung, 1996; Hanak, G., Phänomen Strafanzeige, 2004; Paulus, J., Die Mängel- Anzeige, 2004

Strafanzeige.

Strafanzeige.




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