Arbeitnehmerhaftung

ist die Haftung des Arbeitnehmers für Schädigungen des Arbeitgebers oder Dritter. Nach allgemeinem Schuldrecht hat der Arbeitnehmer für jede schuldhafte unerlaubte Handlung einzustehen. Aus sozialen Gründen ist diese Haftung aber, weil durch das Arbeitsverhältnis die Schadensgefahr vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer verlagert wird, unmittelbar oder übereine Freistellung mittelbar - durch einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber - einzuschränken, wenn eine Arbeit durch den Betrieb veranlasst ist und auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Die Gefährlichkeit der Tätigkeit ist bei der Abwägung über den Umfang der Beschränkung zu beachten. Lit.: Köbler, G., Mittlere Fahrlässigkeit, AcP 1969, 404; Otto, H., Die Haftung des Arbeitnehmers, 3. A. 1998; Walker, W., Die eingeschränkte Haftung des Arbeitnehmers, JuS 2002, 736

Haftung des Arbeitnehmers.

innerbetrieblicher Schadensausgleich.




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