Arbeitsbereitschaft Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, in der er nur anwesend sein muss, um nötigenfalls tätig werden zu können (z. B. Wächter, Pförtner, Feuerwehrleute). Als verantwortliche Arbeit voll zu vergüten. Dagegen handelt es sich nicht um A. bei dem sog. (z.B. nächtlichen) Bereitschaftsdienst: hier während der Nicht-Arbeitszeit keine Verantwortung.
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