Arbeitsplatzteilung

(Job-sharing) ist im Rahmen von Teilzeitarbeit (Zeitarbeitsverhältnis, 1) die Besetzung eines Arbeitsplatzes durch zwei oder mehr Arbeitnehmer. Bei jedem handelt es sich grundsätzlich um ein voll gültiges Arbeitsverhältnis, das allerdings - ähnlich wie beim Gruppenarbeitsverhältnis - Besonderheiten hinsichtlich der gemeinschaftlichen Erfüllung aufweist. Bei Ausfall oder Ausscheiden eines Arbeitnehmers besteht Vertretungspflicht der übrigen nur bei deren Zustimmung oder auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung im Arbeitsvertrag bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe; eine hierauf gestützte Kündigung des Arbeitgebers ist unwirksam (§ 13 des G v. 21. 12. 2000, BGBl. I 1966).




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