Arresthypothek

Die Vollziehung des dinglichen Arrestes in ein Grundstück oder Erbbaurecht erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek, auch A. genannt. Die Lösungssumme, bei deren Hinterlegung der Arrest aufgehoben wird, ist als Höchstbetrag der Grundstückshaftung zu bezeichnen.

Arrest (1).




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