Sichtvermerk

(Visum) ist der amtliche Vermerk in einem Pass, durch den die zuständige Behörde für Staatsfremde die Ein- oder Ausreise oder den Aufenthalt im betreffenden Staatsgebiet der Behörde erlaubt. Eine für Ausländer nach dem deutschen Ausländergesetz nötige Aufenthaltserlaubnis (insb. für diejenigen, die in der BRD erwerbstätig werden wollen) ist vor der Einreise in die BRD in Form des S.s einzuholen. - Vor allem in den meisten westlichen Staaten wird der S. für kürzere Aufenthalte nicht mehr gefordert. Neuerdings hat die DDR den Visumzwang für Westdeutsche eingeführt.

Visum.

(Visum) ist die amtliche Bestätigung, dass die Einreise, Ausreise oder der Aufenthalt in einem fremden Staat erlaubt wird. Der S. wird i. d. R. im Pass (Passwesen) angebracht. Voraussetzungen, Form und Inhalt der S. sind in den einzelnen Ländern verschieden. Nach § 4 AufenthG bedürfen Ausländer (Ausländerrecht) für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, der vor der Einreise in der Form des S. einzuholen ist. Dieser Grundsatz ist durch zahlreiche Ausnahmen zugunsten von Ausländern aus bestimmten Staaten durchbrochen (z. B. EG-Ausländer). Die Einreisebedingungen ausländischer Staaten für Deutsche sind unterschiedlich. Für den kurzfristigen Aufenthalt in fast allen europ. Ländern ist kein S. erforderlich.




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