Austauschtheorie

ist im Schuldrecht die auf den Austausch abstellende Theorie des Schadensersatzes bei zu vertretender Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag. Nach ihr kann der Gläubiger seine Gegenleistung erbringen, während an die Stelle der unmöglich gewordenen Leistung des Schuldners eine Schadensersatzleistung in voller Höhe in Geld tritt. Diese Lösung entspricht den Interessen des Gläubigers dann besser als die sog. Differenztheorie, wenn er von sich aus Wert auf Erbringung seiner Leistung legt.

Schadensersatz (2b).




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