Austauschvertrag
Vertrag, öffentlich-rechtlicher.
Das GWB verwendete diesen Begriff früher für Vertikalvereinbarungen (s. a. Ausschließlichkeitsbindungen), und zwar im Gegensatz zu Vereinbarungen usw. zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen (Kartell). Die Änderung der Terminologie ist auch bedingt durch eine neue Begriffsbildung. S. a. gegenseitiger Vertrag (1), Vertrag, öff.-rechtl. (2).
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