Ausweis im engeren Sinn sind öffentliche od. private Urkunden, die Angaben zur Person des Inhabers enthalten; z. B. Pass, Personal-, Dienst-, Studenten-, Schülerausweis, Führerschein; im weiteren Sinn alle Urkunden, die eine bestimmte Tatsache beweisen, z. B. Geburtsurkunden, Taufschein, Diplom, Arbeitsbuch, Werkausweis u.a.
Weitere Begriffe : Vergleichsgläubiger | Treuhandanstalt | Gutglaubensschutz |
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