Börsenaufsicht

Überwachung der Börsentätigkeit zum Schutz von Börsenteilnehmern und Anlegern. Sie obliegt den jeweiligen Börsenaufsichtsbehörden der Bundesländer mit Sitz an der jeweiligen Wertpapierbörse. Daneben nehmen die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht und die Handelsüberwachungsstellen der jeweiligen Wertpapierbörsen aufsichtsrechtliche Funktionen wahr. Rechtsgrundlage ist das BörsG. Die Hauptaufgaben der Börsenaufsicht bestehen in dem Schutz gegen Insidervergehen, der Sicherung der Transparenz des Börsengeschehens sowie der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Preis- und Kursfeststellung.

Börsen unterliegen staatlicher Rechts-, Markt- und Handelsaufsicht durch die Börsenaufsichtsbehörde (§ 3 Börsengesetz, B. der Länder). Darüber hinaus überwacht die BaFin u. a. die Einhaltung der Verbote von Insidergeschäften (§ 14 Wertpapierhandelsgesetz), von Marktmanipulationen (§ 20 a WpHG) sowie zahlreicher Melde- und Berichtspflichten. Aufsichtsfunktionen haben ferner der Wertpapierrat (§ 5 WpHG), die Handelsüberwachungsstelle (§ 7 BörsG) sowie der Börsenrat (§ 12 BörsG).




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