Babyklappeist eine Einrichtung, in dem ein heimlich geborenes Kind anonym zurückgelassen werden kann. Das Zurücklassen ist keine Aussetzung Hilfloser, weil die Versorgung des Kindes durch den Betreiber der B. gewährleistet, ist, nach geltendem Recht aber Personenstandsfälschung, weil das Kind dadurch zum Findelkind wird, und Unterhaltspflichtverletzung. S. a. anonyme Geburt.
Weitere Begriffe : Laband, Paul | Bestimmtheitsgebot | Cross-Border-Leasing |
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