Babyjahr

Gebräuchliche Bezeichnung für die von 1986 bis einschließl. 1991 geltende Anrechnung des ersten Jahrs der Kindererziehung in der Rentenversicherung. Für ein vom 1. Januar 1992 an geborenes Kind gelten die Mutter oder der Vater in der Rentenversicherung für die ersten drei Lebensjahre als pflichtversichert; die Beiträge zahlt der Bund.

1.
B. bezeichnete nach dem politischen Sprachgebrauch die 1986 eingeführte Anrechnung eines Kindererziehungsjahres in der Rentenversicherung (zur heutigen Rechtslage Kindererziehungszeiten, s. a. Elternzeit).

2.
In der ehem. DDR wurde damit die einjährige Lohnfortzahlung für Mütter nach Geburt eines Kindes bezeichnet; diese Regelung wurde mit der Wiedervereinigung aufgehoben.




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