Begründungspflicht für belastende Verwaltungsakte, fundiert im Rechtsstaatsprinzip, soll willkürlichen Entscheidungen entgegenwirken, soll die Bindung der öffentlichen Gewalt an die Rechtsordnung sichern und dem Betroffenen ermöglichen, sich gegen rechtsverletzende Eingriffe gezielt zur Wehr zu setzen. Zwar muss die Begründung nicht in jedem Falle schriftlich erteilt werden, doch dürfte eine bloss mündliche Begründung weniger zweckmässig sein.
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