Behinderten-Pauschbetrag
Im Sozialrecht :
Schwerbehinderte Menschen können in Abhängigkeit des Grades ihrer Behinderung einen Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310€ und 1420€ geltend machen (§33b EStG). Bei einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 50 wird dieser gewährt, wenn der Steuerpflichtige eine Rente oder laufende Bezüge wegen einer Behinderung bezieht oder die Behinderung zu einer dauernden Einbusse der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer Berufskrankheit beruht. Bei schwerbehinderten Menschen, die hilflos oder blind sind, beträgt der Behinderten-Pauschbetrag 3.700 €. Hilflos ist, wer bei bestimmten Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf jeden Tages fremder Hilfe bedarf.
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