Behindertenhilfe
Im Sozialrecht :
Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, die in erster Linie der beruflichen und sozialen Eingliederung und deren schulischer Ausbildung und Erziehung dienen, 10% der stationären Pflegeaufwendungen, höchstens jedoch 256 € je Kalendermonat (§43 SGB XI).
Für behinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG sind sog. Behindertenparkplätze vorgesehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG).
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