Beisetzung

Das Bestattungswesen ist Sache der Bundesländer; jedes Land hat folglich in eigener Zuständigkeit bestimmt, nach welchen Vorschriften im Einzelnen Beisetzungen vorzunehmen sind. Allen Regelungen ist jedoch gemeinsam, dass eine Bestattung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Niemand darf also beispielsweise einen Angehörigen auf dem eigenen Grundstück beerdigen.
Art der Bestattung
Als Arten der Beisetzung gibt es die Erd-, die See- und die Feuerbestattung. Maßgebend für die Beisetzungsart ist der beispielsweise in einem Testament geäußerte Wille des Verstorbenen. Liegt eine entsprechende Äußerung nicht vor, so entscheiden die Angehörigen. Wenn diese sich allerdings nicht einigen können und ihr Verwandtschaftsgrad als gleichrangig anzusehen ist — etwa bei mehreren Geschwistern —, dann muss gegebenenfalls das Gericht entscheiden.
Welche Rechtsverhältnisse nach einer Bestattung zwischen der Friedhofsverwaltung und den Hinterbliebenen bestehen, richtet sich nach der jeweiligen Friedhofssatzung. Dort ist im Einzelnen geregelt, wie lange eine Grabstätte zur Verfügung gestellt wird und welche Kosten hierfür entstehen.




Vorheriger Fachbegriff: Beiseiteschaffen von Familienhabe | Nächster Fachbegriff: Beisichführen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen