Beitragspflichtige Einnahmen
Im Sozialrecht :
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich u.a. nach der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen. Beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Zahlbetrag einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, das neben einer Rente gewährt wird (zu Einzelheiten die §§226 ff. SGB V). Die beitragspflichtigen Einnahmen sind bis zu einem 360tel der für die Krankenversicherung geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Kalendertag zu berücksichtigen (§ 223 Abs. 3 SGB V).
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