Benutzungsverhältnisist das Verhältnis zwischen einem umfassend Berechtigten eines Gegenstands und einem Benutzer. Im Verwaltungsrecht ist das B. vor allem das Verhältnis zwischen einer Anstalt des öffentlichen Rechts und dem Benutzer der von ihr verwalteten Sachen (z.B. Bibliothek, Spielplatz). Dieses B. kann öffentlich-rechtlich (Indizien hierfür sind Verwaltungsakt, Zulassung, Gebühr) oder oft auch privatrechtlich (Vertrag, Vergütung) ausgestaltet sein. Lit.: Boehmer, H., Das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis der öffentlichen Bibliotheken, 1966; Fischedick, H., Die Wahl der Benutzungsform kommunaler Einrichtungen, 1986
Weitere Begriffe : Fähigkeiten, Aberkennung | Maßgeblichkeitsgrundsatz | Ergänzungsrichter |
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