Berufungsgericht

ist das Gericht, das über das Rechtsmittel der Berufung zu entscheiden hat. Als Berufungsgerichte werden tätig: das Landgericht bei Berufung gegen zivil- oder strafrechtliche Entscheidungen des Amtsgerichts; das Oberlandesgericht bei Berufung gegen Entscheidungen des Landgerichts in Zivilsachen; das Landesarbeitsgericht bei Berufung gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts; das Oberverwaltungsgericht (in verschiedenen Ländern der Verwaltungsgerichtshof) bei Berufung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts; das Landessozialgericht bei Berufung gegen Entscheidungen des Sozialgerichts.

Berufung (3).




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