Bestimmungskauf
ist ein Kaufvertrag über eine bewegliche Sache (§ 433 BGB), bei dem dem Käufer die Bestimmung über Form, Maß oder ähnliche Verhältnisse vorbehalten ist.
Im Handelsrecht gilt die Sondervorschrift des § 375 HGB, wenn es sich um einen mindestens einseitigen Handelskauf handelt. Die Bestimmung stellt danach eine echte Verpflichtung des Käufers dar, die als Hauptleistungspflicht im Synallagma mit der Leistungspflicht des Verkäufers steht. Daher kann der Käufer mit der Bestimmungspflicht in Schuldnerverzug kommen, so daß ihn die Rechtsfolgen des § 326 BGB treffen können (§ 375 II HGB).
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