Bismarcksche Sozialversicherung Nach Otto Fürst von Bismarck (*1815, t 1898) benannte Sozialgesetzgebung in dem 1871 gegründeten deutschen Kaiserreich. Als langjähriger Reichskanzler hatte von Bismarck zur Lösung der sozialen Frage, d. h. der Frage der Lebensbedingungen der Arbeiter, vor dem Hintergrund wachsender sozialer Gegensätze und zunehmender Bedeutung sozialistischen Gedankenguts, eine politische Grundentscheidung zur Regelung sozialer Schäden durch staatliches Handeln getroffen. Mit einer von von Bismarck veranlassten Thronrede, der Kaiserlichen Botschaft vom November 1881, verkündete der deutsche Kaiser Wilhelm I. Ziele und Grundstrukturen der deutschen Sozialversicherung, die sich bis heute erhalten haben. In der Folge erging dann das Gesetz zur Krankenversicherung der Arbeiter im Juni 1883, das Unfallversicherungsgesetz vom Juli 1884 und das Gesetz zur Invaliditäts- und Altersversicherung vom Juni 1889. Darin wurde eine öffentlich-rechtliche Zwangsversicherung für die Mehrzahl der Arbeiter und einen Teil der Angestellten gegen Grundrisiken, wie Krankheit, Arbeitsunfall, Erwerbsunfähigkeit und Alter eingerichtet. Die Finanzierung erfolgte bereits damals durch Beiträge der Arbeiter, der Arbeitgeber und, unterschiedlich ausgestaltet nach den einzelnen Versicherungszweigen, auch durch Staatszuschüsse.
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