Blankettvorschrift

(Blankettgesetz, Blankettver- ordnung) ist die Vorschrift, die zwar eine Rechtsfolge festlegt, die Bestimmung der Voraussetzungen aber anderen Rechtsquellen überlässt (z.B. Ausführungsvorschriften). Sie ist zulässig. Sie muss aber mindestens eine ErmächtigungsVorschrift für die Ausfüllung enthalten. Lit.: Böhm, S., Garantenpflichten aus familiären Beziehungen, 2006




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