Branntweinmonopol
das alleinige Recht des Staates (in Deutschland des Bundes), reinen Alkohol zu destillieren und zu vertreiben; der Verkaufserlös fliesst den allgemeinen Haushaltsmitteln des Staates zu. Verletzung des B.s ist strafbar oder eine Ordnungswidrigkeit.
Das Branntweinmonopolgesetz regelt die nationale Marktordnung für Branntwein sowie die Besteuerung von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken. Das Branntweinmonopol steuert die Übernahme des produzierten Alkohols und die Einfuhr und Verwertung von Alkohol. Von dem Branntweinmonopol profitieren (zum Teil in der Form direkter Subventionen) besonders die inländischen Erzeuger gegenüber den ausländischen. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH wird der Schutz des Branntweinmonopols immer mehr verwässert (z. B. durch das Verbot, Alkohol aus anderen Mitgliedstaaten steuerlich zu diskriminieren).
Finanzmonopole.
Vorheriger Fachbegriff: Branntwein, Abgabe von -, | Nächster Fachbegriff: Branntweinsteuer