BundestagsausschussOrgan des Bundestages zur Vorbereitung der Plenarentscheidungen. Nach Art. 45, 45 a und c GG bestehen bestimmte Pflichtausschüsse: Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union (vgl. dazu § 93b GeschO BT), Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Ausschuss für Verteidigung und der Petitionsausschuss. Pflichtausschuss kraft einfach-gesetzlicher Regelung ist der Wahlprüfungsausschuss (§ 3 WahlprüfG, Wahlprüfung). Weitere Ausschüsse sind üblich und praktisch unentbehrlich, z. B. Innenausschuss, Rechtsausschuss, Haushaltsausschuss; i. d. R. ist jedem Ministerium ein Ausschuss zugeordnet. Besondere Bedeutung haben die Untersuchungsausschüsse.
Weitere Begriffe : AGG-Hopper | Zumutbarkeitstheorie | Wirtschaftsgemeinschaft |
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