DDP(Delivered Duty Paid): Ablieferung nach Verzollung. Internationale Handelsklausel (Incoterms), nach der der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware auf eigene Kosten und Gefahr verzollt am benannten Bestimmungsort im Inland abzuliefern und alle im Kaufvertrag vorgesehenen Belege dafür zu erbringen.
Weitere Begriffe : Erzwingungsstrafe | Gruppenfreistellung | Schularten |
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