DDR
Deutsche Demokratische Republik.
Im Arbeitsrecht:
Durch den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. 5. 1990 (BGBl. II 537) hat sich die DDR verpflichtet, das Recht des Arbeitskampfes, das TVG,
das BetrVG sowie das KSchG zu übernehmen (Kissel NZA 90, 545). Durch den Vertrag zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands Einigungsvertrag v. 31. 8. 1990 (BGBl. II 889) wurde das Recht der BRD weitgehend in die neuen Bundesländer übertragen. Es bestehen nur noch wenige arbeitsrechtliche Besonderheiten, da die Überleitungsfristen zumeist abgelaufen sind.
Deutsche Demokratische Republik
(Deutsche Demokratische Republik): der auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone 1949 errichtete Staat in Deutschland. Die Verfassungsgebung bzw. die Verfassung der DDR beruhte auf den Arbeiten der sog. Volkskongresse in den Jahren 1948/49. Auf deren Grundlage trat am 7.10. 1949 die (erste) Verfassung der DDR in Kraft. Die Verfassung wurde 1968 grundlegend novelliert und diese wiederum 1974 neu gefasst. Kollektives Staatsoberhaupt war seit 1960 der von der Volkskammer gewählte Staatsrat. Tatsächlich war jedoch der Generalsekretär der SED und das Politbüro die entscheidende politische Instanz. Der Ministerrat, die Regierung der DDR, war oberstes Organ der Exekutive. Nach der Verfassung war die von den Bürgern gewählte Volkskammer als Legislative das oberste staatliche Organ der DDR. Die Volkskammer wählte die Mitglieder des Staatsrats sowie des Ministerrats und den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates.
Eine friedliche Revolution führte im November 1989 zur Beseitigung des kommunistischen Systems in der DDR. Schon bald traten die Aspekte der Wiederherstellung der staatlichen Einheit in den Mittelpunkt der politischen Diskussion. Nachdem die Alliierten ihre Bedenken und Vorbehalte aufgegeben hatten, wurde aufgrund des Einigungsvertrages vom 31.8. 1990 durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG a. F. die staatliche Einheit Deutschlands vollendet. Mit dem Beitritt ist die DDR zum 3. 10. 1990 Teil des Staates „Bundesrepublik Deutschland” geworden und damit als Völkerrechtssubjekt untergegangen. Wiedervereinigung
Deutsche Demokratische Republik.
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