Dekonzentration (Aufteilung) ist im Verwaltungsrecht die Verteilung von Zuständigkeiten auf mehrere Verwaltungsbehörden unter Aufrechterhaltung der Weisungsabhängigkeit. Sie ist sowohl vertikal (örtlich, z.B. Oberbehörde, Mittelbehörde und Unterbehörde) wie auch horizontal (sachlich, z.B. gleichstufige, nach Sachbereichen gegliederte Behörden) möglich. Die D. steht im Gegensatz zu Konzentration und ist von der Dezentralisation zu trennen.
Weitere Begriffe : Zwischenfrachtführer | Pensionsrückstellungen | Verkehrssteuer |
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