Dekonzentration

(Aufteilung) ist im Verwaltungsrecht die Verteilung von Zuständigkeiten auf mehrere Verwaltungsbehörden unter Aufrechterhaltung der Weisungsabhängigkeit. Sie ist sowohl vertikal (örtlich, z.B. Oberbehörde, Mittelbehörde und Unterbehörde) wie auch horizontal (sachlich, z.B. gleichstufige, nach Sachbereichen gegliederte Behörden) möglich. Die D. steht im Gegensatz zu Konzentration und ist von der Dezentralisation zu trennen.

ist kein Rechtsbegriff. I. d. R. wird darunter die Verlagerung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden oder Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung verstanden. Teilweise wird der Begriff auch synonym mit Dezentralisation verwendet. D. ist Teil der Deregulierung. S. a. Zentralismus, Konzentration i. d. Verw.




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