Deklaratorische Wirkung hat ein Rechtsakt, wenn er an der bestehenden Rechtslage nichts ändert, sondern diese lediglich bezeugt oder klarstellt. Der Begriff wird vor allem für eine bestimmte Gruppe von Eintragungen in die öffentlichen Register (z.B. Grundbuch, Handelsregister) verwendet. So hat z. B. die Eintragung des Erben als Grundstückseigentümer anstelle des Erblassers d.W., weil sie nur die schon eingetretene Veränderung (Gesamtrechtsnachfolge) der Eigentumsverhältnisse verlautbart. Schafft dagegen ein Rechtsakt erst das betreffende Rechtsverhältnis oder löst er es auf oder gestaltet er es anders, so spricht man von Konstitutivwirkung.
Weitere Begriffe : Gemara | Gesundheitsamt | Kampfparität |
MMnews
|