Deputation

Kommission bzw. Ausschuss zur Erledigung bestimmter Aufgaben. Der Reichstag pflegte verschiedentlich sog. Reichsdeputationen einzusetzen. Im Gemeinderecht werden z.T. heute noch die mit bestimmten Verwaltungsangelegenheiten befassten Ausschüsse als D.en bezeichnet (z. B. in Berlin und Hamburg).

Abordnung, Ausschuss

1.
D. ist ein aus der Mitte von Kollegialorganen gebildetes kollegiales Kommissionsorgan. Im alten deutschen Reich setzte der Reichtstag zur Erledigung bestimmter Aufgaben sog. Reichsdeputationen ein (Reichsdeputationshauptschluss).

2.
Zu den D. in den Stadtstaaten s. Bremen (2) und Hamburg (2).




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