Deutschenspiegel in der Mitte des 13. Jh.s in Süddeutschland (vermutlich Patentamt entstandenes Rechtsbuch, das sich nicht auf ein einzelnes Stammesrecht beschränkte, sondern allgemein deutsches Recht darstellen wollte, weshalb es sich "Spiegel aller deutschen Leute" nannte. Der D. ist im wesentlichen eine Übertragung des Sachsenspiegels mit einigen Umarbeitungen. Er wurde bald verdrängt durch den Schwabenspiegel.
Weitere Begriffe : Vorvertrag | Windenergieanlage | Verfassungswidriges Verfassungsrecht |
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