Deutscher Bund

seit 1815 bestehender Staatenbund der deutschen Fürsten und der 4 freien Reichsstädte (Frankfurt a. M. und die Hansestädte Bremen, Hamburg, Lübeck); Preussen und Österreich waren nur mit ihren deutschen Kronlanden Mitglieder; durch den Krieg von 1866 praktisch aufgelöst.

(1815-1866) ist der völkerrechtliche Zusammenschluss (völkerrechtliche Verein) seit 6. 8. 1806 souveränen deutschen Einzelstaaten (31% der Einwohner bundeszugehörige Österreicher, 26% bundeszugehörige Preußen) auf der Grundlage der Deutschen Bundesakte und der Wiener Schlussakte . Der Deutsche Bund endete nach einem Streit zwischen Österreich und Preußen um die Verwaltung des 1864 Dänemark abgewonnenen Schleswig-Holstein mit erfolglosen Bundesexekutionen (Österreichs) gegen Preußen 1866. Danach schied Österreich aus der staatsrechtlichen Verbindung mit den übrigen deutschen Staaten aus. Lit.: Huber, E., Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Bd. lff. 1967ff., z.T. 2. A.; Willoweit, D., Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. A. 2005

(1815-1866). Der auf dem Wiener Kongress gegründete D. B., dem 35 Fürsten und 4 freie Reichsstädte beitraten, war völkerrechtlich ein Staatenbund, dem nach außen und innen wenig Macht zukam. Leitendes Organ war der unter österreichischem Vorsitz stehende Deutsche Bundestag in Frankfurt a. M., der sich aus Gesandten der - völlig selbständigen - Mitgliedstaaten zusammensetzte. Die Bestrebungen der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche (1848), durch die von ihr beschlossene Reichsverfassung einen Bundesstaat mit einem erblichen Kaiser, einem Reichstag und einem Staatenhaus (als Vertretung der Länder) zu schaffen, schlugen fehl, nachdem der König von Preußen die Kaiserkrone abgelehnt hatte und die Versammlung, die nach dem Ausscheiden der preuß. und österr. und anderer Mitglieder mit dem Rest als Rumpfparlament nach Stuttgart übergesiedelt war, aufgelöst worden war. Auseinandersetzungen zwischen den Großdeutschen und den Kleindeutschen, die über die Einbeziehung Österreichs in ein Deutsches Reich stritten, und der Krieg zwischen Preußen und Österreich 1866 führten schließlich im Prager Frieden (23. 8. 1866) zum Austritt Österreichs aus dem D. B. und zur Gründung des Norddeutschen Bundes, der ihn ablöste.




Vorheriger Fachbegriff: Deutscher Aktienindex | Nächster Fachbegriff: Deutscher Bundestag


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen