Diskontgeschäftist der Ankauf von Wechseln und Schecks unter Abzug eines Zwischenzinses durch Kreditinstitute. Es gehört zu den Bankgeschäften (§ 1 I 2 Nr. 3 KWG). Banküblich wird auch die in der Praxis häufigere Bevorschussung eines Wechsel- oder Scheckbetrags (Hereinnahme zum Einzug oder zur Sicherung unter Gutschrift mit Vorbehalt) als D. („Diskontierung“) bezeichnet. Bankrechtlich ist dieses Geschäft jedoch ein Kreditgeschäft (Diskontkredit). S. a. Diskontpolitik.
Weitere Begriffe : Ausbildungsunterhalt | Bauhandwerkerforderung, -sicherung | Landesbischof |
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