do ut des (lat.: ich gebe, damit du gibst). Im römischen Recht bezeichnete diese Formel bei Austauschgeschäften (Tauschvertrag, Kaufvertrag) die gegenseitige Abhängigkeit der Leistungen: die eine erfolgt nur um der anderen willen. Synallagmatischer Vertrag.
Weitere Begriffe : Synod | Parteivernehmung | Drittwirkungder Grundrechte |
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