Domaine reserve

Die in die alleinige Zuständigkeit eines Staates fallenden Angelegenheiten. Dazu gehören nur die noch nicht durch Normen des Völkerrechts geregelten Bereiche. Wird ein völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen, so gehört der Vertragsgegenstand im Verhältnis der Vertragsstaaten zueinander nicht mehr zur Domaine reserve, im Verhältnis zu anderen Staaten aber sehr wohl.




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