Drogen
Der Begriff Droge wird heute vorwiegend für so genannte Betäubungsmittel benutzt. Welche Stoffe als solche anzusehen sind und die Art des Umgangs damit sind im Betäubungsmittelgesetz geregelt.
* Nicht verkehrsfähig sind Drogen, die gesundheitsschädlich und für medizinische Zwecke nicht geeignet sind (beispielsweise Heroin, LSD und Ecstasy). Anbau, Herstellung sowie Handel mit diesen Stoffen sind grundsätzlich strafbar.
* Verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig sind bestimmte Betäubungsmittel, die nur in der Industrie und in Apotheken verwendet werden.
* Verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten verschrieben werden, wenn ihre Anwendung medizinisch begründet ist (Methadon, Morphin usw.). Allerdings bestehen hier besondere Anforderungen an die Form der Verschreibung.
Auch die Aufbewahrung von Drogen ist gesetzlich besonders geregelt. Gemeinsam ist allen im Betäubungsmittelgesetz aufgeführten Drogen, dass sie bei regelmäßigem Konsum zur Abhängigkeit des Konsumenten führen, was häufig in die Beschaffungskriminalität mündet.
Aus diesem Grund ist der gesamte ungesetzliche Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt.
BtMG
Siehe auch Apotheker
Betäubungsmittel-Abkommen, Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmitteldelikte, Drogenkonsumraum, Doping.
Betäubungsmittel
Betäubungsmittel, Suchtgift Lit.: Berr, W./Sachs, //., Drogen im Straßenverkehr, 2003
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